Was bedeutet es, Träger der ß-Thalassämie zu sein?

Träger der ß-Thalassämie (auch Heterozygote genannt) brauchen keinerlei Therapie (Ausnahme: evtl. Transfusionen in der Schwangerschaft). Die Trägerschaft macht nicht krank, sie ist aber von Bedeutung für die nächste Generation. Jeder, der aus einem Land stammt, in dem die Thalassämien vorkommen, muss wissen, ob er / sie Träger/in ist. Diese Länder sind: Italien, Griechenland, Türkei, Tunesien, Marokko, Algerien, Libanon, Palästina, Iran, Irak, Golf-Staaten, Saudi-Arabien, Ägypten, Afghanistan, Pakistan, Indien und alle Länder Süd-Ost-Asiens, mit Ausnahme von Japan. Wer aus diesen Ländern stammt, sollte den Hausarzt bitten, ein Blutbild zu machen. Wenn die roten Blutkörperchen zu klein sind (MCV kleiner als 80 fl) und die RDW kleiner als 15,5% ist, muss zur Bestätigung eine Hämoglobin-Analyse (Hb-Elektrophorese) durchgeführt werden. Das Blut zu dieser Untersuchung sollte nach Möglichkeit in das Hämoglobin-Labor nach Ulm geschickt werden (Link zum Einsendebogen).

Jede Frau, die Trägerin der Thalassämie ist, sollte schon vor einer Schwangerschaft den Partner bitten, sich untersuchen zu lassen. Auch wenn der Partner Deutscher ist!! Es gibt auch in der deutschen Bevölkerung Träger der Thalassämie. Wenn beide Partner Träger sind, kann eine Kind mit der Thalassämia Major geboren werden. Durch pränatale Diagnostik (Untersuchung eines kleinen Gewebsteiles der Plazenta in der 10.-12. Schwangerschaftswoche) kann festgestellt werden, ob das neue Baby die Thalassämia Major geerbt hat. In diesem Fall darf die Schwangerschaft abgebrochen werden. Die sog. Präimplantations-Diagnostik (PID) ist inzwischen in Deutschland erlaubt, es gibt aber wenig praktische Erfahrung mit der Methode. Viel Erfahrung hat eine Klinik in Adana, Türkei und die Freie Universität Brüssel, Belgien.

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